Frank van Dinther

Facharzt für Allgemeinmedizin

Praxis für Allgemein- und Familienmedizin


Untersuchungen, Behandlungen und sonstige Leistungen:

 

Diagnostik:

Vorsorgeuntersuchungen:

Kassenmedizinische Behandlungen:

Desease-Management-Programme (DMP):

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):

Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf eine Behandlung, wenn diese notwendig ist, um eine Erkrankung zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder die Beschwerden zu lindern.

Der Gesetzgeber hat nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses in den Richtlinien nach § 92 SGB V festgelegt, dass die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich Maßnahmen zur Patientenversorgung betrifft, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

Zusätzlich sind fast alle Leisungen der gesetzlichen Krankenkassen budgediert, dass bedeutet, die möglichen Leistungen sind pro Quartal begrenzt.

Ärztliche Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind, können natürlich trotzdem von Ihnen auf Wunsch in Anspruch genommen werden.

Diese Leistungen können jedoch gegenüber gesetzlich versicherten Patienten nur im Rahmen einer Privatbehandlung gegen Selbstzahlung erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein mündlicher oder schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Abrechnung richtet sich dann nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Zu diesen möglichen Leistungen gehören zum Beispiel:

Wünschen Sie diese Leistungen, sprechen Sie bitte mich oder mein Team an.

Aktualisiert 08-Jan-2024 20:02

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